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Allgemeine Geschäftsbedingungen AAVA Color Coded Tools
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen von AAVA, niedergelassen in OPPERDOES, Niederlande Version gültig ab 01-01-2018

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote von AAVA. Die Bedingungen sind für jedermann zugänglich und zu finden auf der Site von AAVA. Auf Wunsch senden wir Ihnen ein schriftliches Exemplar zu.
1.2 Durch das Aufgeben einer Bestellung geben Sie an, dass Sie mit den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden sind. AAVA behält sich das Recht voor um die Lieferungs- und/oder Zahlungsbedingungen nach dem Verstreichen der Laufzeit zu ändern.
1.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die allgemeinen oder besonderen Bedingungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dritten durch AAVA nicht anerkannt.
1.4 AAVA garantiert dass das gelieferte Produkt der Vereinbarung entspricht und den im Angebot angegebenen Spezifikationen gerecht wird.

2. Lieferung
2.1 Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht.
2.2 Im Rahmen der Vorschriften über Kauf auf Abstand wird AAVA Bestellungen innerhalb von 30 Tagen ausführen. Wenn dies nicht möglich ist (weil das Bestelte nicht auf Vorrat oder nicht mehr lieferbar ist), oder aus anderen Gründen eine Verspätung eintritt, oder eine Bestellung nicht oder aber nur teilweise ausgeführt werden kann, erhält der Käufer innerhalb eines Monats nach Aufgabe der Bestellung eine Nachricht und hat er in diesem Fall das Recht um die Bestellung ohne Kosten und ohne Inverzugsetzung zu annullieren.
2.3 Die Lieferungspflicht von AAVA ist, unter Vorbehalt von Gegenbeweis, erfüllt, sobald die durch AAVA gelieferte Ware einmal aan den Käufer angeboten ist. Bei Lieferung an Haus dient der Bericht des Transporteurs, mit dem Inhalt dass die Annahme verweigert ist, als vollständiger Beweis für die angebotene Lieferung.
2.4 Alle auf der Site genannten Termine sind indikativ. Den genannten Terminen können deshalb keine Rechte entlehnt werden.

3. Preise
3.1 Preise werden innerhalb der Laufzeit eines Angebotes nicht erhöht, es sei denn dass gesetzliche Massnahmen dies nötig machen oder dass der Fabrikant zwischenzeitliche Preiserhöhungen durchführt.
3.2 Alle Preise auf der Site sind unter Vorbehalt von Druck- und Setzfehlern. Für die Folgen von Druck- und Setzfehlern wird keine Haftung übernommen.
3.3 Alle Preise auf der Internetsite sind in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer.

4. Sichttermin / Widerrufsrecht
4.1 Wenn Sprache ist von einem Verbraucherkauf, gemäss dem Gesetz Verkaufen auf Abstand (Wet verkopen op Afstand) (artikel 7:5 Burgerlijk Wetboek), hat der Käufer das Recht (einen Teil der) gelieferte(n) Sache(n) innerhalb eines Zeitraums von 14 Arbeitstagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Dieser Zeitraum beginnt bei Ablieferung der bestellten Sachen. Wenn der Käufer nach Ablauf dieses Termins die gelieferten Sachen nicht aan AAVA zurückgeschickt hat, ist der Verkauf eine Tatsache. Der Käufer ist verpflichtet um, bevor er die Sachen zurückschickt, dies innerhalb des Zeitraums von sieben Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich zu melden bei AAVA. Der Käufer muss beweisen dass er die gelieferten Sachen rechtzeitig zurückgesonden hat, zum Beispiel mit einem Postbeleg. Rücksendung der Waren hat in der Originalverpakkung (inklusief Zubehör und zugehöriger Dokumentation) und in Neuzustand zu erfolgen. Wenn die Waren beim Käufer gebraucht sind, belastet oder in irgendeiner Weise beschädigt worden sind, verfällt das Recht auf Vertragsauflösung im Sinne dieses Absatzes. Unter Berücksichtigung dessen was im vorigen Satz festgelegt ist, sorgt AAVA dafür dass innerhalb von 30 Tagen nach ordenltichem Erhalt der Rücksendung, der volle Ankaufbetrag inklusief der berechneten Versandkosten aan de Käufer zurückgezahlt wird. Die Rücksendung der gelieferten Waren kommt auf Rechnung und auf Risico des Käufers.
4.2 Das Recht auf Vertragsauflösung, wie im vorigen Absatz beschrieben, bezieht sich nur auf die gelieferten Sachen und hat auf keinen Fall Bezug auf Dienstleistungen.
4.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für: Dienstleistungen, wovon die Ausführung, mit Zustimmung des Verbrauchers, begonnen ist vor Ablauf des Zeitraums von sieben Arbeitstagen Waren oder Dienstleistungen von denen der Preis gebunden ist aan Schwankungen auf dem finanziellen Markt, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat Waren, die aufgrund von Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt sind, zum Beispiel Massarbeit, oder die einen deutlich persönlichen Karakter haben Waren oder Dienstleistungen die aufgrund ihrer Art nicht zurückgeschickt werken können, zum Beispiel im Zusammenhang mit Hygiene oder die schnell verderben oder veraltern Audio- und Videaoaufnahmen und Computerprogramme wovon der Verbraucher die Versiegelung gebrochen hat Die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften; für Dienste in Bezug auf Wetten und Lotterien.

5. Datenverwaltung
5.1 Wenn Sie eine Bestellung bij AAVA aufgeben, werden Ihre Daten in de Kundenbestand von AAVA aufgenomen. AAVA hält sich aan das Gesetz über Registrierung personenbezogener Daten (Wet Persoonsregistraties) und wird Ihre Daten nicht aan Dritte weitergeben. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung (Privacy Policy).
5.2 AAVA respektiert die Privatsphäre von den Benutzern der Site und sorgt für eine vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten.
5.3 AAVA macht in einigen Fällen Gebrauch von einer Mailingliste. Jede Mailing enthält Angaben um sich selbst von dieser Liste zu entfernen.

6. Gewährleistung
6.1 AAVA garantiert dass die durch sie gelieferten Produkte den Anforderungen von Brauchbarkeit, Zuverlässigkeit und Lebensdauer entsprechen, so wie sie durch Vertragsparteien bei der Kaufvereinbarung nach billigem Ermessen beabsichtigt sind, und steht damit ein für die Fabriksgarantie für das an Sie gelieferte Produkt.
6.2 Die Gewährleistungstermine von AAVA stimmen überein mit dem Fabriksgewährleistungstermin. AAVA ist jedoch niemals verantwortlich für die letztendliche Eignung der Sachen für jede individuelle Anwendung durch den Käufer, noch für eventuelle Ratschläge in Bezug auf den Gebrauch oder die Anwendung der Sachen.
6.3 Der Käufer hat die Pflicht die gelieferten Sachen bei Empfang sofort zu kontrollieren. Wenn sich erweist, dass die abgelieferten Sachen fehlerhaft, untauglich oder unvollständig sind, muss der Käufer (bevor er die Sachen an AAVA zurückschickt) diese Mängel unverzüglich schriftlich aan AAVA melden. Eventuelle Mängel oder verkehrt gelieferte Waren müssen und können höchstens bis maximal 2 Monate nach Lieferung schriftlich an AAVA gemeldet werden. Rücksendung von diesen Waren hat in Originalverpakkung (einschliesslich Zubehör und zugehöriger Dokumentation) und in Neuzustand zu erfolgen. Ingebrauchnahme nach Feststellung eines Mangels, Beschädigung nach Feststellung eines Mangels, Belastung und/oder Weiterverkauf nach Feststellung eines Mangels lassen dieses Recht auf Reklamation und Rücksendung vollständig verfallen.
6.4 Wenn Beschwerden des Käufers durch AAVA als gegründet befunden werden, wird AAVA nach eigenem Ermessen entweder die gelieferten Sachen kostenlos ersetzen oder mit dem Käufer eine schriftliche Vereinbarung über den Schadenersatz treffen, unter der Bedingung dass die Haftung von AAVA und damit der Betrag des Schadenersatzes immer begrenzt is auf höchstens den Rechnungsbetrag der betreffenden Sachen, oder aber (nach Ermessen von AAVA) bis zum Maximum des durch die Haftpflichtversicherung von AAVA gedeckten Betrages im betreffenden Fall. Jede Haftung von AAVA für irgendwelche andere Art von Schaden ist ausgeschlossen, worunter inbegriffen ergänzender Schadenersatz welcher Art dann auch, Entschädigung von indirektem Schaden oder Folgeschaden oder Schaden wegen Gewinnausfalls.
6.5 AAVA haftet nicht für Schaden der vorsätzlich verursacht is oder damit gleichzustellender bewusster Tollkühnkeit von nicht-leitendem Personal.
6.6 Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn: A) und so lange wie der Käufer gegen AAVA im Verzug ist; B) der Käufer die gelieferten Sachen selbst repariert und/oder bearbeitet hat oder durch Dritte reparieren oder bearbeiten liess. C) die gelieferten Sachen an nicht normale Umstände ausgesetzt wurden oder anderweitig nachlässig behandelt oder entgegen den Anweisungen von AAVA und /oder entgegen der Gebrauchsanweisung auf der Verpackung behandelt worden sind; D) die Untauglichkeit ganz oder teilweise die Folge ist von Vorschriften die durch Behörden gestelt wurden oder werden hinsichtlich der Art oder Qualität der angewandten Materialien.

7. Angebote
7.1 Angebote sind unverbindlich, wenn nicht anderweitig im Angebot angegeben.
7.2 Bei Annahme eines unverbindlichen Angebots durch den Käufer, behält AAVA sich das Recht vor um das Angebot innerhalb eines Zeitraums von 3 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen oder davon abzuweichen.
7.3 Mündliche Zusagen binden AAVA nur nachdem diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind.
7.4 Angebote von AAVA gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen. 7.5 AAVA kann nicht an sein Angebot gehalten werden, wenn der Käufer hätte begreifen müssen dass das Angebot, oder ein Teil davon, einen deutlichen Irrtum oder eine Verschreibung enthielt.
7.6 Ergänzungen, Änderungen und/oder nähere Vereinbarungen sind nur rechtskräftig, wenn diese schriftlich vereinbart sind.

8. Vertrag
8.1 Ein Vertrag zwischen AAVA und einem Kunden kommt zustande nachdem eine Bestellung oder ein Auftrag durch AAVA auf Realisierbarkeit beurteilt ist.
8.2 AAVA behält sich das Recht vor, um, ohne Angabe von Gründen, Bestellungen oder Aufträge nicht zu akzeptieren oder ausschliesslich zu akzeptieren unter dem Vorbehalt dass die Versendung auf Nachnahme oder nach Vorrauszahlung geschieht.

9. Abbildungen und Spezifikationen
9.1 Alle Abbildungen; Fotos, Zeichnungen usw.; u.a. Informationen mit Bezug auf Gewicht, Abmessungen, Farben, Abbildungen von Etiketten, usw auf der Internetsite von AAVA gelten nur bei Annäherung, sind indikativ und können keinen Grund bieten für Schadenersatz oder Vertragsauflösung.

10. Höhere Gewalt
10.1 AAVA ist nicht haftbar, wenn und soweit ihre Verpflichtungen nicht nachgekommen werden können als Folge von höherer Gewalt.
10.2 Unter höherer Gewalt wird verstanden jede ungewöhnliche Ursache, als auch jeder Umstand, der berechtigterweise nicht zu ihrem Risiko gehört. Verspätungen bei oder Nichterfüllung durch unsere Zulieferer, Störungen im Internet, Störungen in der Elektrizität, Störungen im E-mailverkehr und Störunen oder Änderungen in durch Dritten gelieferter Technologie, Transportprobleme, Arbeitsunterbrechungen, Massnahmen von Behörden, Verspätungen bei der Anlieferung, Nachlässigkeiten von Lieferanten und/oder Fabrikanten von AAVA sowie von Hilfspersonen, Krankheit von Personal, Schäden oder Mängel in Hilfs- oder Transportmitteln gelten ausdrücklich als höhere Gewalt. 10.3 AAVA behält sich im Fall von höherer Gewalt das Recht vor um ihre Verpflichtungen auszusetzen und ist ebenfalls befugt die Vereinbarung ganz onder teilweise zu entbinden, oder zu fordern dass der Inhalt der Vereinbarung derart geändert wird, dass die Ausführung davon möglich bleibt. AAVA ist in keinem Fall verpflichtet irgendein Bussgeld oder Schadenersatz zu bezahlen.
10.4 Wenn AAVA beim Eintreten der höheren Gewalt ihren Verpflichtungen schon teilweise nachgekommen ist, oder nur teilweise an ihre Verpflichtungen nachkommen kann, ist sie berechtigt das bereits gelieferte bzw. den lieferbaren Teil gesondert zu fakturieren und ist der Käufer verpflichtet diese Rechnung zu bezahlen als ob es einen gesonderten Vertrag betrifft. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits gelieferte bzw. der lieferbare Teil keinen selbstständigen Wert hat.

11. Haftung
11.1 AAVA ist nicht haftbar für Schaden entstanden an Fahrzeugen oder anderen Objecten der entstanden ist durch verkehrte Anwendung der Produkte. Lesen sie vor Gebrauch die Anweisungen auf der Verpackung und/oder konsultieren Sie unsere Website.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Das Eigentum aller durch AAVA aan den Käufer verkauften und gelieferten Sachen bleibt bei AAVA, solange der Käufer den Forderungen von AAVA aufgrund der Vereinbarung oder früherer oder späterer gleichartiger Vereinbarungen nicht nachgekommen ist, solange der Käufer den ausgeführten oder noch auszuführenden Tätigkeiten aus dieser oder gleichartigen Vereinbarungen noch nicht nachgekommen ist und so lange der Käufer den Forderungen von AAVA wegen Nachlässigkeit in der Ausführung von solchen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen ist, worunter verstanden wird Forderungen in Sachen von Bussgeldern, Zinsen und Kosten, das ein und andere im Sinne von Artikel 3:92 Burgerlijk Wetboek (NL).
12.2 Die durch AAVA gelieferten Sachen die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen einer normalen Betriebsausübung weiterverkauft werden und niemals als Zahlungsmittel gebraucht werden.
12.3 Der Käufer ist nicht berechtigt die unter den Eigentumsvoorbehalt fallende Sachen zu verpfänden noch diese auf irgendwelche andere Art zu belasten.
12.4 Der Käufer gibt bereits jetzt bedingungslos und unwiderruflich Zustimmung aan Vikanspecialst oder an einen durch AAVA anzustellenden Dritten um, in allen Fällen in denen AAVA sein Eigentumsrecht ausüben will, all die Orte zu betreten an denen seine Eigentümer sich befinden und die Sachen von dort mitzunehmen.
12.5 Wenn Dritte Beschlag legen auf die unter Eigentumsvoorbehalt gelieferten Sachen oder mit Ansprüchen belasten wollen oder diese geltend machen, hat der Käufer die Pflicht um AAVA so schnell wie möglich darüber zu informieren.
12.6 Der Käufer verpflichtet sich die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu versichern und versichert zu lassen gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl und die Versicherungspolice auf das erste Verlangen aan AAVA voorzulegen.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
13.1 Auf alle Vereinbarungen findet das niederländische Recht Anwendung.
13.2 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, entstanden aus einer Vereinbarung zwischen AAVA und Käufer, die nach gegenseitiger Rücksprache nicht bereinigt werden können, ist der Sitz des Anbieters (AAVA), es sei denn dass AAVA es bevorzugt um die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnort de Käufers zu unterwerfen, dies mit Aussonderung von Streitigkeiten die der Kompetenz des Bezirksrichters unterliegen.

Version gültig ab 01.01.2018


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